Windkraft-Planungen im Oberen Bregtal

Im Dezember 2012 wurde ein Vorentwurf eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 2b BauGB mit insgesamt 15 Flächen vorgelegt. Der gemeinsame Ausschuss der VVG hat am 19.12.2012 beschlossen, den Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie öffentlich auszulegen und die Träger Öffentlicher Belange zu beteiligen. Diese Frühzeitige Information der Öffentlichkeit erfolgte zwischen dem 20.2.2013 und dem 12.4.2013. Durch die Überlastung der öffentlichen Fachbehörden kam es zum Teil zu erheblichen Verzögerungen bei der Abgabe der Stellungnahmen.






FNP-Vorentwurf beschlossen vom Gemeinderat der Stadt Furtwangen am 24.03.2014









Insgesamt sind 63 Stellungnahmen sowie auch verschiedene Unterschriftenlisten eingegangen.
67 Bürger wenden sich auf gegen eine Bebauung des Linachrückens (Großer Hausberg,
Sommerberg Ost und Sommerberg West), 55 Bürger gegen einen weiteren Ausbau der Wind-
kraft in Gütenbach generell, 27 gegen eine Überplanung des Meisterberges. In der Zwischenzeit haben sich etwa 600 Einwohner gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in Furtwangen, Gütenbach und Vöhrenbach ausgesprochen. Die Beteiligung hat aufgezeigt, dass die im Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes geplanten Konzentrationszonen mit einer Vielzahl an Konflikten verbunden sind.
Nach der Vorstellung und eingehenden Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen In der Gemeinderatssitzungen in Furtwangen und Gütenbach am 25.02.2014 hat der gemeinsame Ausschuss der VVG Furtwangen Gütenbach am 24.3.2014 beschlossen, die Konzentrationszonen Rappeneck Nord, Rappeneck Süd, Sommerberg Ost, Sommerberg West, Fallengrund, Doresberg und Staatsberg weiter zu verfolgen und alle übrigen Flächen im FNP zurückzustellen und  begründet auszuschließen.

Die Beurteilungen der Fachbehörden und vertiefende Untersuchungen danach haben aufgezeigt, dass eine Ausweisung von Konzentrationszonen Windenergie in der VVG Furtwangen Gütenbach nur begrenzt möglich ist. Aufgrund des hohen artenschutzrechtlichen Konfliktrisikos sowie der Erhöhung der Abstände zur Wohnnutzung konnten die Flächen Dorersberg, Staatsberg und Fallengrund nicht aufrecht gehalten werden und die Flächen Rappeneck und Sommerberg haben sich in ihren Abgrenzungen verkleinert.
(Quelle: VVG Furtwangen, Gütenbach, Begründung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
Entwurf, 24. Juli 2015, HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER)

Am 23.06.2015 wurden dann in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung als Konzentrationszonen für die Windkraft die Flächen Rappeneck Nord und der Höhenrücken zwischen Schönenbach und Linach in den Flächennutzungsplan aufgenommen und am 06.07.2015 vom  gemeinsamen Ausschuss der VVG Furtwangen Gütenbach besschlossen. Der Abstand der Windkraftanlagen zu Einzelgehöften und Dorfgebieten wurde für Furtwangen auf 500 Meter sowie für Vöhrenbach auf 550m festgelegt.

Während der Offenlage bis zum 05.10.2015 gingen etwa 180 Einsprüche ein, die z.Z. durch die Gutachter bearbeitet werden.




Bürgerinitiative Schwarzwald Vernunftkraft
Regionalgruppe Gegenwind Oberes Bregtal