Windkraft-Planungen im Oberen Bregtal
Im Dezember 2012 wurde ein Vorentwurf eines Sachlichen
Teilflächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 2b BauGB mit insgesamt 15
Flächen vorgelegt. Der gemeinsame Ausschuss der VVG hat am 19.12.2012
beschlossen, den Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes
Windenergie öffentlich auszulegen und die Träger Öffentlicher Belange zu
beteiligen. Diese Frühzeitige Information der Öffentlichkeit erfolgte
zwischen dem 20.2.2013 und dem 12.4.2013. Durch die Überlastung der
öffentlichen Fachbehörden kam es zum Teil zu erheblichen Verzögerungen
bei der Abgabe der Stellungnahmen.
FNP-Vorentwurf beschlossen vom Gemeinderat der Stadt Furtwangen am
24.03.2014
Insgesamt sind 63 Stellungnahmen sowie auch verschiedene
Unterschriftenlisten eingegangen.
67 Bürger wenden sich auf gegen eine Bebauung des Linachrückens (Großer
Hausberg,
Sommerberg Ost und Sommerberg West), 55 Bürger gegen einen weiteren
Ausbau der Wind-
kraft in Gütenbach generell, 27 gegen eine Überplanung des
Meisterberges. In der Zwischenzeit haben sich etwa 600 Einwohner gegen
die Errichtung von Windenergieanlagen in Furtwangen, Gütenbach und
Vöhrenbach ausgesprochen. Die Beteiligung hat aufgezeigt, dass die im
Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes geplanten
Konzentrationszonen mit einer Vielzahl an Konflikten verbunden sind.
Nach der Vorstellung und eingehenden Diskussion der eingegangenen
Stellungnahmen In der Gemeinderatssitzungen in Furtwangen und Gütenbach
am 25.02.2014 hat der gemeinsame Ausschuss der VVG Furtwangen Gütenbach
am 24.3.2014 beschlossen, die Konzentrationszonen Rappeneck Nord,
Rappeneck Süd, Sommerberg Ost, Sommerberg West, Fallengrund, Doresberg
und Staatsberg weiter zu verfolgen und alle übrigen Flächen im FNP
zurückzustellen und begründet auszuschließen.
Die Beurteilungen der Fachbehörden und vertiefende Untersuchungen danach
haben aufgezeigt, dass eine Ausweisung von Konzentrationszonen
Windenergie in der VVG Furtwangen Gütenbach nur begrenzt möglich ist.
Aufgrund des hohen artenschutzrechtlichen Konfliktrisikos sowie der
Erhöhung der Abstände zur Wohnnutzung konnten die Flächen Dorersberg,
Staatsberg und Fallengrund nicht aufrecht gehalten werden und die
Flächen Rappeneck und Sommerberg haben sich in ihren Abgrenzungen
verkleinert.
(
Quelle:
VVG Furtwangen, Gütenbach, Begründung Sachlicher Teilflächennutzungsplan
Windenergie
Entwurf, 24. Juli 2015, HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER)
Am 23.06.2015 wurden dann in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung als
Konzentrationszonen für die Windkraft die Flächen Rappeneck Nord und der
Höhenrücken zwischen Schönenbach und Linach in den Flächennutzungsplan
aufgenommen und am 06.07.2015 vom gemeinsamen Ausschuss der VVG
Furtwangen Gütenbach besschlossen. Der Abstand der Windkraftanlagen zu
Einzelgehöften und Dorfgebieten wurde für Furtwangen auf 500 Meter sowie
für Vöhrenbach auf 550m festgelegt.
Während der Offenlage bis zum 05.10.2015 gingen etwa 180 Einsprüche ein,
die z.Z. durch die Gutachter bearbeitet werden.