Zur Zeit sind wieder Gutachter im Auftrag der Siventis AG zur Erstellung eines weiteren Artenschutzgutachtens im Bereich der beiden geplanten Windparks unterwegs. Allerdings geschieht dies nicht auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem Entscheidungsgremium des Landratsamtes Schwarzwald-Baar in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg vom Oktober 2016. Damit Neutralität herrscht, war vereinbart worden, dass ein weiteres Artenschutzgutachten von Gutachtern angefertigt werden muss, die im Rahmen einer Ausschreibung vom Landratsamt bestimmt wurden (vgl. Artikel vom Oktober 2016). Maßgabe war auch, dass die bisher beteiligten Vogelkundler zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums und dem Kompetenzzentrum "Windenergie" bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ein präzises Leistungsbild für das neue Gutachten erstellen.
Nach unseren Informationen hatte sich auf die entsprechende Ausschreibung des Landratsamts ein Gutachterbüro gemeldet, das aber sein Angebot wieder zurückzog, wodurch das Ausschreibungsverfahren platzte. Daraufhin beauftragte die Siventis AG ein von ihr ausgewähltes Gutachterbüro mit dem neuen Gutachten.
Es stellt sich damit erneut die Frage der Neutralität eines solchen Gutachtens, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Frage, warum das von Siventis beauftragte Gutachterbüro auf die Ausschreibung des Landratsamtes kein eigenes Angebot eingereicht hatte.
Pikant in diesem Zusammenhang ist, dass die beiden Naturschutzorganisationen NABU und BUND die artenschutzrechtlichen Gutachten überprüfen wollen, auf deren Basis die Verwaltungen Ende 2016 weit über 100 Windenergieanlagen in Baden-Württemberg genehmigt haben. Grund ist, dass in der Vergangenheit wiederholt unzureichende Gutachten ausgemacht und kritisiert wurden. Mit der Überprüfung soll feststellt werden, ob das nur bedauerliche Ausreißer sind oder ob es da einen grundlegenden Fehler im System gibt. Dazu haben BUND und NABU am 16. März 15 Landratsämter angeschrieben darunter auch das LRA Schwarzwald-Baar-Kreis und auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantragt, die Artenschutzgutachten zu den im November und Dezember 2016 genehmigten Windenergieanlagen zu erhalten (https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2017/maerz/22168.html).
Ein weiteres häufiges Defizit sieht der NABU darin, dass Beobachtungsdaten der Naturschutz-Aktiven vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt werden. „Es ist ganz offensichtlich fahrlässig, die Daten der Gebietskennerinnen und -kenner nicht für voll zu nehmen“, sagt der NABU-Landeschef.
Das gibt uns Anlass, alle Interessierten aufzurufen, eigene Beobachtungen von Milanen, aber auch von weiteren windkraftempfindlichen Arten von regionaler Bedeutung wie Auerhuhn, Wanderfalke, Baumfalke, Wespenbussard, Waldschnepfe, Uhu möglichst ausführlich und damit beweiskräftig zu dokumentieren (ausführliche Beschreibung, Fotos). Die Beobachtungen können in einer Tabelle dokumentiert werden. Eine Vorlage dazu kann als Excel-Datei heruntergeladen und an uns per E-Mail (infos (at) gegenwind-bregtal.de) zurückgeschickt werden oder als pdf-Datei ausgedruckt und in Papierform an uns geschickt werden.