Die Preise für Strom in Deutschland sind in den letzten 15 Jahren um
knapp zwei Drittel Prozent gestiegen. Der durchschnittliche Preis pro
Kilowattstunde liegt laut Verivox-Verbraucherpreisindex Strom im
Februar 2019 bei 29,12 Cent. In diesem durchschnittlichen Arbeitspreis
ist die Grundgebühr bereits enthalten. Ein privater Haushalt mit
einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh muss aktuell
rund 1.165 Euro pro Jahr für Strom bezahlen.(Quelle: Verivox)
Der Preis an der Strombörse wird entsprechend dem Angebot
und der Nachfrage nach einem bestimmten Schema festgelegt. Die
Einspeisung erneuerbarer Energien hat dabei Vorrang, so dass in Wind-
und Sonnenspitzenzeiten die Preise entsprechend niedrig liegen (in
manchen Zeiträumen musste sogar Geld zugeschossen werden, um für die
angebotene Energie Abnehmer zu finden!)
Auf der anderen Seite haben die Erzeuger von erneuerbaren Energien
eine Abnahmegarantie nebst einer festen Vergütung unabhängig davon,
ob ihr Strom gebraucht wird. (Nebenbei bemerkt, werden dadurch die
Auslastung und Rentabilität der teureren Gas- und Kohlekraftwerke
gesenkt, was zudem dazu führt, dass moderne, hocheffiziente, aber
teurere Gaskraftwerke vom Netz genommen werden sollen.)
Den Differenzbetrag zahlt der Verbraucher über die EEG-Umlage, die von 3,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2012 auf 6,4 Cent/kWh im Jahr 2019 gestiegen ist. Es entsteht die widersinnige Situation, dass je mehr Strom aus erneuerbaren Energien an der Strombörse verkauft wird, umso billiger wird der Strom, umso höher steigt die EEG-Umlage und umso teurer wird der Strombezug für die Verbraucher! Die insgesamt vom Verbraucher zu tragende Summe der EEG-Umlage beträgt inzwischen unvorstellbare 22,6 Mrd. EUR pro Jahr. In diesem Zusammenhang sei auch auf den Blog von A. Wendt zur EEG-Umlage hingewiesen.
Man kann schon nachvollziehen, dass es Leute gibt, die
lieber an diesem Widersinn mitverdienen wollen als ihn mitzubezahlen.
Strompreiszusammensetzung für 2019 im Detail (Quelle: Verivox)
Steuern und Abgaben bilden mit insgesamt rund 54,6% den größten
Anteil. Darin enthalten sind die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben
an die Kommunen sowie die Abgaben, die sich aus dem
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der §19-NEV-Umlage
(Stromnetzentgeltverordnung), und der Mehrwertsteuer ergeben.