Mittlerweile hat sich das Landratsamt nun doch der Rechtsauffassung
der Initiative Gegenwind Oberes Bregtal angeschlossen, dass das
öffentliche Interesse an der Bekanntgabe des von Siventis beauftragten
Gutachtens des Büros GÖG die geltend gemachten Urheberrechte
überwiege. Es hat die Anordnung getroffen, dass dem Widerspruch der
Initiative Gegenwind Oberes Bregtal abgeholfen werden soll. Am
11.Juni haben wir nun tatsächlich das infrage stehende Gutachten zur
Einsicht erhalten.
Allerdings hat Gegenwind die Auflage bekommen, dass die Unterlagen von
der BI vertraulich zu behandeln sind (Zitat: “… wird die Bewilligung
Ihres Antrags verbunden mit der Auflage, dass die zugänglich
gemachten Unterlagen ausschließlich zum eigenen internen Gebrauch der
Widerspruchsführerin bestimmt sind. Insbesondere darf eine
Veröffentlichung, etwa durch Einstellung ins Internet oder in
Social-Media-Plattformen, sowie eine Weiterreichung an Dritte nicht
erfolgen.“)
Die Begründung dafür ist allerdings verblüffend:
(Zitat)„... Es soll vermieden werden, dass durch eine etwaige
öffentliche Diskussion der Gutachteninhalte versucht werden könnte,
auf die noch ausstehende verwaltungsrechtliche Entscheidung der
unteren Immissionsschutzbehörde über die Zulässigkeit der Errichtung
der Windenergieanlagen Einfluss zu nehmen oder die
Entscheidungsfindung zu erschweren."
Auf der einen Seite konstatiert das LRA, dass das
öffentliche Interesse an der Bekanntgabe des Gutachtens überwiege,
auf der anderen Seite soll aber eine öffentliche Diskussion
unterbunden werden.
Das Zustandekommen einer öffentlichen Diskussion ist aber auch das
erklärte Ziel des zugrunde liegenden Gesetzes (§24 ff UVwG). Es
sollen alle umweltrelevanten Informationen zugänglich gemacht werden,
um eine Diskussion zu ermöglichen, so dass auch eine Behörde aufgrund
von möglicherweise kritischen Stellungnahmen zu einer möglichst
richtigen Entscheidung gelangt.